Mofa - Prüfbescheinigung

Mindestalter beim Erwerb:
15 Jahre

Fahrzeuge:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein). Befristung:
Unbefristet gültig.

Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, Personalausweis muss mitgeführt werden.