Fahrerlaubnis Klasse M - Kleinkrafträder
Mindestalter beim Erwerb:
16 Jahre
Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Befristung:
Unbefristet gültig.