Fahrerlaubnis Klasse M - Kleinkrafträder

Mindestalter beim Erwerb:
16 Jahre

Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

Befristung:
Unbefristet gültig.