Fahrerlaubnis Klasse B - Personenkraftwagen

Mindestalter beim Erwerb:
18 Jahre

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).

Befristung:
Unbefristet gültig.

Einschluss:
Wer die Klasse A besitzt, hat automatisch auch die Klasse M, L und S.