Fahrerlaubnis Klasse A - Krafträder
Mindestalter beim Erwerb: 18 Jahre
Fahrzeuge: Krafträder mit oder ohne Beiwagen
Befristung: Unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A besitzt, hat automatisch auch die Klasse A1 und M.
Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einem Kraftrad mit mehr als
25kw ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort unbeschränkt.
Fahrer unter 25 Jahren erhalten die Fahrerlaubnis der Klasse A mit Beschränkung auf max. 25kw.