Fahrerlaubnis Klasse A1 - Leichtkrafträder
Mindestalter beim Erwerb: 16 Jahre
Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Befristung: Unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.