Fahrerlaubnis Klasse A1 - Leichtkrafträder

Mindestalter beim Erwerb: 16 Jahre

Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Befristung: Unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.