Fahrerlaubnis Klasse S - Trike, Quad, Microcar

Mindestalter beim Erwerb:
16 Jahre

Fahrzeuge:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Befristung:
Unbefristet gültig.

Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen
(gilt nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)