Sonderfahrten

Es gibt drei Arten von Sonderfahrten:

In den Führerscheinklassen B, A und A1 müssen 12 von ihnen ( je 45 Minuten ) absolviert werden.

Davon entfallen:
5 Stunden auf Überlandfahrten (davon mindestens eine Doppelstunde),
4 Stunden auf Autobahnfahrten (davon mindestens eine Doppelstunde) und
3 Stunden auf Nachtfahrten (mindestens zur Hälfte auf Autobahn, Bundes- oder Landstraße).


Besondere Ausbildungsfahrten A1, A, B A1 auf A A auf A 25 B auf BE
Überlandschulung 5 3 3 3
Autobahn 4 2 2 1
Nachtfahrt 3 1 1 1


Wenn Du bereits die Klasse A1 erworben hast und nun die A Klasse beantragen willst, verringert sich die Anzahl der Sonderfahrten wie in der Tabelle beschrieben.
Das gleiche geschieht auch wenn Du bereits die B Klasse hast und nun noch die BE Klasse beantragst.