Sonderfahrten
Es gibt drei Arten von Sonderfahrten:
- Überlandfahrten
- Autobahnfahrt
- Nachtfahrten
Davon entfallen:
5 Stunden auf Überlandfahrten (davon mindestens eine Doppelstunde),
4 Stunden auf Autobahnfahrten (davon mindestens eine Doppelstunde) und
3 Stunden auf Nachtfahrten (mindestens zur Hälfte auf Autobahn, Bundes- oder Landstraße).
Besondere Ausbildungsfahrten | A1, A, B | A1 auf A | A auf A 25 | B auf BE |
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Überlandschulung | 5 | 3 | 3 | 3 |
Autobahn | 4 | 2 | 2 | 1 |
Nachtfahrt | 3 | 1 | 1 | 1 |
Wenn Du bereits die Klasse A1 erworben hast und nun die A Klasse beantragen willst, verringert sich die Anzahl der Sonderfahrten wie in der Tabelle beschrieben.
Das gleiche geschieht auch wenn Du bereits die B Klasse hast und nun noch die BE Klasse beantragst.